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Die Religionsfreiheit (auch Weltanschauungsfreiheit) stellt in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundrecht dar, das in Art. 4 des Grundgesetzes (GG) normiert ist. Kraft europäischen Rechts ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet. Völkerrechtlich ist Deutschland u. a. aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verpflichtet.
Ihr Schutz umfasst sowohl Religionen als auch Weltanschauungen. Unterteilt wird sie in die positive und negative Religionsfreiheit. Als positive Religionsfreiheit wird die Freiheit des Grundrechtsberechtigten bezeichnet, eine religiöse oder weltanschauliche Handlung vorzunehmen. Die negative Religionsfreiheit verbietet dem Staat, Bürger zu einer religiösen oder weltanschaulichen Handlung zu verpflichten.